Companion-Richtlinie
Companion-Richtlinie
Das Recht des Patienten auf eine Begleitperson während des Behandlungsprozesses muss in Übereinstimmung mit der Zustimmung des für die Behandlung verantwortlichen Arztes und den vom Krankenhaus festgelegten Regeln ausgeübt werden. Es ist wichtig, dass Sie unsere Patienten bei der Ausübung dieses Rechts unterstützen und im Einklang mit der Begleiterrichtlinie unseres Krankenhauses handeln.
Die Anzahl der Begleitpersonen ist auf eine Person begrenzt und sollte bei Besuchen und medizinischer Versorgung nicht beim Patienten anwesend sein. Es dürfen keine Eingriffe in den Patienten vorgenommen werden, die nicht auf Anweisung des Arztes oder der Krankenschwester erfolgen, es sollte jedoch im zulässigen Umfang bei der Pflege des Patienten Unterstützung geleistet werden.
Um den Behandlungsprozess des Patienten nicht zu stören, ist es wichtig, dass die Begleitperson das Krankenhaus nicht verlässt oder das Bett wechselt. Begleitpersonen müssen ruhig sein, andere Patienten nicht stören und dürfen im Krankenhaus weder Tabak noch Alkohol konsumieren.
Nahrungsmittel und Getränke sollten nicht von außerhalb des Krankenhauses mitgebracht werden, und insbesondere Nahrungsmittel, die nicht unter der Kontrolle eines Ernährungsberaters stehen, sollten dem Patienten nicht verabreicht werden. Als Begleitperson ist es wichtig, die Krankenhausregeln einzuhalten, und wenn die Regeln nicht befolgt werden, kann das Recht der Begleitperson widerrufen werden.
Das Pflegepersonal sollte über den Wechsel der Begleitperson informiert werden, und wenn es Probleme mit dem Gesundheitszustand des Patienten gibt, sollte zuerst die Serviceschwester informiert werden. Eingriffe sollten in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Gesundheitspersonals durchgeführt werden.